Teilnahmebedingungen
Die Ausschreibung
Innovative österreichische Werbe- und Wirtschaftsfilme, die von Mitgliedsbetrieben des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich hergestellt wurden, können von diesen eingereicht werden. Diese Filme müssen zwischen dem 1.1.2024 und dem 31.12.2025 im Jahr des aktuellen Wettbewerbes fertiggestellt und veröffentlicht worden sein.
Reduzierte Einreichgebühren
Jede Produktionsfirma kann maximal 3 Filme einreichen. Die Gebühr dafür beträgt für alle Einreichungen einmalig nur € 150,00. Die Einreichungen in der „Kategorie Newcomer“ sind wie immer kostenlos. Für diese Nachwuchskategorie gelten eigene Bedingungen. Sie benötigen keine Auftraggeber, müssen aber zum Thema Werbe- und Wirtschaftsfilm passen. Teilnahmeberechtigt sind junge Kreative der österreichischen Kunstuniversitäten, Fachhochschulen und berufsbildenden Schulen, sowie für Lehrlinge der neuen Medienberufe. Einreichungen sind ab 20.10.2025 bis 16.01.2026 online möglich.
Bewertung und Preise
Die Jury nominiert maximal 3 Einreichungen pro Kategorie. In 11 Kategorien werden Gold-, Silber- und Bronze-Gewinner:innen ermittelt.
Die Rechte
Für jeden eingereichten Film muss das Einverständnis des Auftraggebers und aller Urheber vom Einreicher garantiert sein, damit der Commercial Film & Music Award diesen Film bei der Jurierung und ONLINE zeigen kann. Die nominierten Filme, die Gold, Silber oder Bronze in der jeweiligen Kategorie erreichen, werden zwei Jahre lang online verfügbar sein. Sämtliche Nutzungsrechte des eingereichten Filmes müssen dem Commercial Film & Music Award für diesen Zweck vom Einreicher unentgeltlich und uneingeschränkt überlassen werden.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz:
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist in allen Kategorien zulässig. Projekte, die KI-generierte Inhalte beinhalten (Bild, Sprache, Audio oder Video), sind im Sinne der Transparenzpflichten entsprechend zu kennzeichnen. Wird KI lediglich als unterstützendes Werkzeug (z. B. für Schnitt oder technische Bearbeitung) eingesetzt, ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Die Kennzeichnung hat keinen Einfluss auf die inhaltliche oder qualitative Beurteilung des Projekts, sondern dient ausschließlich der Einhaltung der Transparenzvorgaben gemäß Artikel 50 des EU AI Acts (in seiner künftig anwendbaren Fassung). Das Einreichtool bietet die Möglichkeit zur entsprechenden Kennzeichnung und unterstützt die Einreicher:innen bei der korrekten Angabe.
Bei der Erstellung der Projekte sind die geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Zeitplan des Commercial Film & Music Award 2026
Einreichungen sind von 20.10.2025 bis zum 16.01.2026 möglich. Danach hat die Jury bis Ende Februar Zeit die eingereichten Filme online zu jurieren. Die große Jurysitzung findet am 25.03.2026 statt – danach wird die Shortliste auf www.cfma.at online gestellt. Die Einreichungen auf der Shortliste werden angeschrieben. Die Preisträger:innen werden Ende April 2026 in Linz im Rahmen einer Hybrid-Veranstaltung bekanntgegeben.